Teil III: Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken – Reichweite des Medienprivilegs
Nach den §§ 9c Abs. 1, 57 Abs. 1 RStV, Art. 85 Abs. 2 DSGVO ist eine Datenverarbeitung dann vom Medienprivileg erfasst, wenn sie „zu journalistischen Zwecken“ erfolgt.
Teil II: Anpassungsnovellierung aufgrund der DSGVO
Das Medienprivileg war gesetzlich bislang in § 41 Abs. 1 BDSG verankert. Seit dem 25. Mai 2018 findet die Privilegierung medialer Angebote ihre Grundlage in den §§ 9c Abs. 1, 57 Abs. 1 RStV, Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO.
Teil I: Inhalt des Medienprivilegs
Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit Daten bezüglich seiner Person schützen, so Art. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Relevanz in der Praxis
Für öffentliche Stellen zeigt Art. 85 DSGVO dann Relevanz, sofern sie Grundrechtsträger nach Art. 11 GRCh oder Art. 13 GRCh sind.
Exkurs: Systematische Einordnung von Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO
Die bereits ausgeführte systematische Einordung der genannten Absätze hat zumindest auf deutscher Ebene unter den Rechtsexperten zu einem Meinungsstreit geführt.
Teil IV: Fazit
Die zunehmende digitale Diversifizierung und vor allem das Engagement global agierender Internet-Giganten lassen für die Zukunft deutliche Marktverschiebungen vermuten.
Teil III: Rechtliche Grenzen der Exklusivität
Die Exklusivität medialer Rechte kann jedoch zu einer Beschränkung des Pluralismus sowie zu einer Marktabschottung führen. Ihr sind unterschiedliche rechtliche Grenzen gesetzt.
Teil II: Hausrecht
Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“.
Teil I: Einführung
Das ZDF verliert die Fußball Rechte an der UEFA Champions League an das Pay TV, ab 2018 läuft die Königsklasse nur noch bei Sky und dem Streaming-Dienst DAZN (Perform Group).
Teil VIII: Hinweise für die Unternehmenspraxis
Welche Relevanz hat das Recht auf Datenübertragbarkeit für Unternehmen? Was muss im Datenschutzmanagement des Unternehmens beachtet werden?