7. Fazit
Der Umfang des Regelungsbedarfs und die Möglichkeiten der Gesetzgebung sind derzeit noch nicht deutlich absehbar. Das liegt zum einen daran, dass das Gefahrenpotenzial der Anwendung von KI-Technologien aber auch die Regelungsnotwendigkeit zur Ermöglichung von KI noch bei weitem nicht umfassend bekannt ist.
6. Aktivitäten und Initiativen bezüglich KI
Die hier aufgeworfenen Herausforderungen werden mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Systemen und Robotern an Brisanz gewinnen. Dennoch verfügt derzeit kein einziges Land über ein Rechtssystem, welches den Besonderheiten Rechnung trägt. Viele Länder haben damit begonnen, Strategien zur Förderung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu entwickeln.
5. Rechtliche Herausforderung der KI
Die Breite der Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien korrespondiert mit einer Vielzahl von Rechtsfragen, die z.T. ungeklärt sind, in diesem Kontext erstmals aufkommen oder die ggf. einer Neubewertung bedürfen. Hierzu gehören eine Reihe von Themenkomplexen, die hier nur kurz anhand von einschlägigen Fragen skizziert werden sollen.
4. Chancen und Risiken der KI
Die intelligente Technik löst sehr unterschiedliche Reaktionen vom blindem Fortschrittsoptimismus bis hin zu schlichter Technikverweigerung aus. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt sich die Technologie als „Black-Box“ dar: Es ist für Nutzer, Betroffene und oftmals selbst für die Experten nicht nachvollziehbar oder ausreichend transparent, wie das KI-System zu Entscheidungen oder Ergebnissen gekommen ist. Erklärbarkeit und Transparenz von KI sind für viele aber der Schlüssel für das Vertrauen in die KI.
3. Anwendungsbereiche und Beispiele von KI
Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche künstlich intelligenter Systeme in der Forschung und im wirtschaftlichen Bereich. Zu diesen intelligenten Systemen werden u.a. sog. Deduktionssysteme bzw. maschinelles Beweisen, wissensbasierte Systeme (sog. „Expertensysteme“), Musteranalyse und Mustererkennung, die autonome Steuerung von Robotik-Systemen sowie intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion (z.B. das Analysieren und Verstehen von Sprache, Bildern oder Gestik) gezählt. Diese Systeme finden in den unterschiedlichsten Bereichen Einsatz.
2. Was verstehen wir unter KI?
KI umfasst weit mehr als reine Informatik, sie wird vielmehr durch die Neurowissenschaften, Psychologie, Mathematik, Philosophie, Kommunikationswissenschaften und auch der Linguistik geprägt. Die Informatik ist Mittel zum Zweck, welche die unterschiedlichen Aspekte der genannten Forschungsfelder zusammenbringt und deren Umsetzung und Erprobung ermöglicht.
1. Der Einsatz von KI wird alltäglich
KI hat längst in unser Leben Einzug gehalten. Für Verbraucher erleichtern mobile Geräte, Web-Suchmaschinen, Sprachassistenten oder intelligente Haushaltsgeräte den Alltag. Algorithmen können Schrift, Sprache oder Muster fast so gut erkennen wie Menschen, viele Aufgaben wesentlich besser lösen. So spielt KI in der Forschung beim Erkennen von Zusammenhängen eine zunehmend wichtige Rolle.
Teil VI: Unionsrechtlicher Regelungsauftrag des Art. 85 DSGVO
Art. 85 DSGVO dient dem unionsrechtlichen Ausgleich zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 8 GRCh und der Freiheit der Meinungsäußerung des Art. 11 GRCh bzw. der Freiheit von Kunst und Wissenschaft gemäß Art. 13 GRCh.
Teil V: Gesetzliche Regelung erforderlicher Abweichungen und Ausnahmen
Für die genannten privilegierten Zwecke schreibt Art. 85 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten verpflichtend vor, unter Beachtung der Erforderlichkeit Abweichungen und Ausnahmen zu regeln.
Teil IV: Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken
Auch die Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Zwecken ist datenschutzrechtlich privilegiert. Art. 85 Abs. 2 DSGVO gibt vor, dass auch für diese Zwecke Abweichungen und Ausnahmen vom nationalen Gesetzgeber formuliert werden müssen.