Sportrecht
Sport ist ein hochdynamischer Wirtschaftsfaktor mit einer weit verzweigten Wertschöpfungskette. Diese reicht von der Produktion und dem Merchandising über das komplexe Transferwesen bis hin zur multilateralen Vermarktung sportlicher Großereignisse. Diese ökonomische Relevanz gilt längst nicht mehr nur für den traditionellen Sport, sondern gleichermaßen für den eSport. Als kompetitiver Wettkampf an Computern und Konsolen hat sich der eSport zu einem globalen Zuschauermagneten entwickelt, der eigene regulatorische und vertragsrechtliche Standards setzt.
Die Erlöse dieser Branche werden heute über ein diverses Geflecht aus Ticketing, Sponsoring, Sportwetten und vor allem über die mediale Auswertung im Free- und Pay-TV sowie auf globalen Streaming-Plattformen generiert. Auch die Errichtung und der Betrieb moderner Sportinfrastrukturen stellen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen.
Als klassische Querschnittsmaterie berührt das Sportrecht unterschiedlichste Rechtsgebiete – vom Vereins- und Verbandsrecht über das Arbeits- und IP-Recht bis hin zum Glücksspiel- und Medienrecht. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Athleten, Vereine und Verbände ebenso wie Veranstalter, Sponsoren, Medienhäuser und innovative eSport-Organisationen. Wir navigieren Sie sicher durch die rechtlichen Besonderheiten der Sportvermarktung und lösen die spezifischen Fragestellungen, die sich aus der rasanten Professionalisierung des digitalen Sports ergeben.
Ausgangspunkt der medialen Vermarktung von „Sport“ ist die Zuordnung der Rechte an einem Sportereignis zum Hausrechtsinhaber oder Veranstalter und die Nutzbarmachung dieser Rechte durch ihre Ausübung in Form der Zulassung oder Nicht-Zulassung von Verwertern zu einem Sportereignis. Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist hierbei die Gestaltung und Verhandlung komplexer Vertragswerke, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Marktteilnehmer zugeschnitten sind. Unsere Expertise vereint dabei alle relevanten Disziplinen zu einem belastbaren Gesamtkonzept: Wir navigieren Sie sicher durch den Mix aus Medien- und Urheberrecht, allgemeinem Zivilrecht sowie den spezifischen werbe- und verbandsrechtlichen Anforderungen. Ob klassische TV-Rechte, digitale Streaming-Lizenzen oder innovative Zweitverwertungsrechte – wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge wirtschaftliche Potenziale ausschöpfen und rechtliche Risiken minimieren.
Hochwertige Sportinhalte, insbesondere die Live-Berichterstattung, sind für TV- und Medienanbieter von überragender strategischer Bedeutung. Sie sind die stärksten Treiber für Kundengewinnung und Markenimage. Die mediale Konvergenz und der Eintritt globaler Streaming-Player haben den Bieterwettbewerb massiv verschärft. Die jüngsten Ausschreibungen – etwa die Vergabe der Bundesliga-Rechte ab der Saison 2025/26 mit einem Volumen von über 1,1 Milliarden Euro pro Saison – verdeutlichen die enorme wirtschaftliche Dynamik und den Trend zur Konsolidierung im Pay-TV-Sektor.
Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“. Ein Sportevent selbst genießt insbesondere keinen urheberrechtlichen Schutz. Vielmehr muss bei der Verwertung von Sportveranstaltungen eine Vielzahl von Rechtspositionen berücksichtigt werden, wie u. a. Rechte der Vereine und Sportler.
Bei Sportereignissen, die in räumlich abgrenzbaren Sportstätten wie Stadien oder Sporthallen stattfinden, bildet das sich aus Eigentum bzw. Besitz ableitende Hausrecht die zentrale Grundlage des medialen Rechts von Sportveranstaltungen.
Inhaltlich dient das Hausrecht zum einen der Wahrung der äußeren Ordnung der vom Recht umfassten Örtlichkeit, zum anderen wird daraus hergeleitet, dass es dem Inhaber des Hausrechts grundsätzlich freisteht, wem er Zutritt gewährt und zu welchen Zwecken. Der Inhaber des Hausrechts kann daher entscheiden, ob er den Zutritt zur Veranstaltung zum Zweck des Anfertigens von Filmaufnahmen bzw. Tonaufnahmen von der Sportveranstaltung zulässt. Inhaber des Hausrechts ist häufig der Sportverein, wenn er zumindest Besitzer der Veranstaltungsstätte ist. Für die jeweiligen Verbände besteht dann grundsätzlich die Möglichkeit, über das Hausrecht der Vereine ein vermarktbares Recht zu kreieren. Dies stellt jedoch gleichzeitig die Schwäche der Lösung über das Hausrechts dar, da zu seiner Ausübung durch Verbände die Vereine und Kapitalgesellschaften, die z. B. ein Heimspiel ausrichten, ihre Einwilligung erteilen müssen.
Im gut organisierten Profisport bereitet dies keine Probleme. Im Amateursport kann es aber dazu kommen, dass das Hausrecht nicht ordnungsgemäß ausgeübt wird. Dann stellt das UWG mit seinen Bestimmungen gegen unrechtmäßige Leistungsübernahmen regelmäßig keinen „Auffangschutz“ für Verbände dar. Zudem gewährt das Hausrecht keine Handhabe gegen die unrechtmäßige Verwertung von rechtmäßig erstellten Aufnahmen durch Dritte.
Neben dem Hausrecht sind sodann weitere Rechtspositionen zu beachten, wie Bildrechte oder Namensrechte der Sportler. Häufig kommt es im Rahmen der Verwertung zu einer Bündelung der maßgeblichen Rechtspositionen durch Verbände, die dann Rechte an Sportveranstaltungen zentral vermarkten.
Die Exklusivität von Sportübertragungsrechten kann jedoch zu einer Beschränkung des Pluralismus sowie zu einer Marktabschottung führen. Ihr sind unterschiedliche rechtliche Grenzen gesetzt. Sie ergeben sich aus sektorspezifischen Regelungen des MStV zum Schutz des Pluralismus und den horizontal wirkenden Bestimmungen des Kartellrechts, welches die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb vorgibt.
eSport hat mit zunehmender Popularität und Professionalisierung neue Märkte erobert. Der eSport Markt umfasst wettbewerbsorientierte Videospiele, bei denen professionelle Spieler oder Teams in verschiedenen Multiplayer-Videospielen gegeneinander antreten. Diese Wettkämpfe, die in den Disziplinen Sportsimulation, Echtzeit-Strategiespiel oder Ego-Shooter ausgetragen werden, sind oft in Ligen, Turnieren und Veranstaltungen organisiert und ziehen sowohl Online- als auch Offline-Publikum an. eSport hat sich in kurzer Zeit zu einem globalen Wirtschaftszweig entwickelt, mit einem enormen Umsatzwachstum. Das Marktvolumen im eSport Markt soll sich in den nächsten Jahren weiter im Milliardenbereich entwickeln; Global Market Insights geht sogar von einer Marktgröße von bis zu 10 Mrd. USD bis 2032 aus.
Anders als beim traditionellen Sport gibt es im eSport wesentliche strukturelle Unterschiede und rechtliche Besonderheiten, da sich eSport global und weitgehend frei von verbandsrechtlichen Strukturen entwickelt hat. Entstanden ist ein komplexes System von Rechtsbeziehungen zwischen Spieleherstellern, Veranstaltern von eSports-Turnieren, Spielern, eSport-Organisationen und Werbetreibenden, welches die Akteure vor große Herausforderungen stellt. Zu ihnen zählen auch Wettanbieter, die mittlerweile den größten Anteil im eSport Markt ausmachen.
Eine zentrale Rolle im Organisations- und Vermarktungsgefüge nehmen die Entwickler bzw. Publisher der zum Einsatz kommenden Videospiele ein, denen aufgrund des immaterialgüterrechtlichen Schutzes ihrer Spiele im Gegensatz zu klassischen Sportveranstaltungen ein Ausschließlichkeitsrecht, an dem zur Ausübung des Sports erforderlichen und häufig für das Spiel charakteristischen „Spielgerät“ und Regelwerk zukommt. Daneben nimmt der unabhängige Veranstalter eines eSport-Wettkampfes eine bedeutende Mittler-Position gegenüber Spieleherstellern, den teilnehmenden Teams, den Zuschauern sowie den nachgelagerten Akteuren in der Wertschöpfungskette (Plattformen, Sender, Sponsoren etc.) ein. Mangels allgemeingültiger Reglements hat er die Aufgabe, den sportlich fairen und unverzerrten Spielbetrieb zu gewährleisten. Außerdem muss er sich vor jedem Wettkampf vertraglich absichern und sich die für die Verwertung und Vermarktung der Videospiele erforderlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Auch Sponsoren und Werbetreibende können auf sämtlichen Ebenen der Wertschöpfungskette für die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen von Bedeutung sein.
Die mediale Verwertung des eSport-Ereignisses ist mit der des klassischen Sports vergleichbar. Die Rechtsposition des Online-Veranstalters ergibt sich im Wesentlichen aus dem sog. „virtuellen Hausrecht“. Weitere rechtliche Ansätze zu Veranstalterrechten können ggf. aus wettbewerbsrechtlichen Abwehransprüchen oder dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb hergeleitet werden. Von praktischer Bedeutung können Kennzeichen-, Namens- und Bildrechte sein.
In Deutschland ist eSport nach zähen politischen Auseinandersetzungen seit Januar 2026 unter dem Dach der Sportförderung als gemeinnützig anerkannt, so dass eSport-Vereine von steuerlichen Vorteilen profitieren und leichteren Zugang zu öffentlichen Fördermitteln haben. Auch wird die Anbindung an bestehende Sportstrukturen erleichtert.
Das von uns maßgeblich mitgestaltete und von Prof. Frey herausgegebene Praxishandbuch „eSport und Recht“ bündelt alle relevanten Rechtsfragen aus dem Bereich des eSport. Hier geht’s zum Handbuch.
Als komplexe Querschnittsmaterie verlangt das Sportrecht fundierte Expertise in verschiedensten Rechtsgebieten. Unser Anspruch ist es, Sie bei der Umsetzung Ihrer individuellen Strategien im analogen wie digitalen Sport kompetent zu begleiten und Ihre Rechte – falls erforderlich – auch gerichtlich konsequent durchzusetzen. Unsere Beratung umfasst dabei das spezifische Verbandsrecht und Fragen der nationalen sowie internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ebenso wie das Vereins-, Persönlichkeits-, Urheber- und allgemeine Vertragsrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung komplexer Sportübertragungsverträge sowie der Lizenzierung von audiovisuellen Rechten und Bewegtbildinhalten. Wir unterstützen Sie bei der Zentral- oder Einzelvermarktung von Sportereignissen unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Rahmenbedingungen und beraten Sie umfassend zu Werbe- und Rundfunkrecht bei medialen Auftritten. Unser Spektrum reicht dabei von der Ausgestaltung von Sponsoring- und Naming-Rights-Verträgen über die Erstellung rechtssicherer Spielerverträge bis hin zur rechtlichen Begleitung beim Betrieb von Sportinfrastrukturen, insbesondere im Hinblick auf das europäische Beihilferecht.
Im dynamischen Bereich des eSport begleiten wir Sie bei der Erstellung von Agentur- und Influencer-Verträgen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, etwa zur Gründung von Organisationen oder der Aufnahme von Investoren. Aufgrund der zumeist internationalen Ausrichtung von eSport-Events navigieren wir Sie zudem sicher durch verschiedene Jurisdiktionen. Unsere fachliche Tiefe in diesem Sektor wird durch unsere regelmäßigen Publikationen unterstrichen: Das von Prof. Frey herausgegebene und von uns maßgeblich mitgestaltete Praxishandbuch „eSport und Recht“ bündelt die aktuellen Rechtsfragen und gilt als Standardwerk der Branche.
Zu unseren Mandanten zählen Profi-Clubs der Fußball-Bundesliga und deutsche Sportverbände und -Veranstalter, eSport-Organisationen (Teams), eSportler ebenso wie Medienunternehmen (Sendeunternehmen oder Plattformbetreiber) oder eSport-Veranstalter, die Sportereignisse medial produzieren und verwerten. Außerdem unterstützen wird den eSport-Bund Deutschland e.V. juristisch.