Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften

Das Urheberrecht schützt das Herzstück menschlicher Kreativität, geistige Schöpfungen – von Software und Sprachwerken über Bild- und Filmwerke bis hin zu Musik und Bildender Kunst. Es bildet den Rahmen für die Verwertung, Übertragbarkeit und konsequente Durchsetzung von Urheberrechten. Hierzu gehören z. B. Verwertungsrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche und Urheberpersönlichkeitsrechte. Verletzungen des Urheberrechts, z. B. durch Plagiate, Raubkopien oder die unrechtmäßige Verwendung von Bildern und Texten, können Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz begründen oder sogar strafbar sein.

Als entscheidende Säule der Medien- und Unterhaltungsindustrie gewinnt das Urheberrecht heute in nahezu jedem Wirtschaftszweig an Bedeutung – insbesondere dort, wo geschützte Inhalte zu Marketingzwecken oder als Teil digitaler Produkte genutzt werden. Die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von KI forcieren eine stetige Weiterentwicklung der Gesetzgebung.

Digitalisierung und KI als Zerreißprobe des Urheberrechts

Besonders der Einsatz generativer KI-Systeme – von Large Language Models (LLMs) bis hin zu Bildgeneratoren – konfrontiert Unternehmen mit einer Vielzahl teils ungeklärter Rechtsfragen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke ohne explizite Lizenz als Trainingsdaten genutzt werden dürfen. Während in der EU die Schrankenregelungen für das Text and Data Mining (TDM) gemäß der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) den rechtlichen Rahmen bilden, wird in den USA verstärkt über die Auslegung der Fair Use-Doktrin gestritten.

Auch der Schutz von KI-Output bleibt für Unternehmen ungewiss: Da das deutsche und europäische Urheberrecht eine „persönliche geistige Schöpfung“ durch einen Menschen voraussetzt, mangelt es rein maschinell erzeugten Ergebnissen in der Regel an der notwendigen Schöpfungshöhe. Hier rücken bislang nur ergänzende Schutzmechanismen wie das Leistungsschutzrecht oder das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in den Fokus.

Weltweit führen diese Unsicherheiten zu Rechtsstreitigkeiten – etwa die Klagen großer Verlage und Künstler gegen Tech-Giganten. Hinzu kommen divergierende Regulierungsansätze: Mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) setzt Europa auf einen risikobasierten Ansatz mit strengen Transparenzpflichten für Trainingsdaten, während die USA und asiatische Märkte bislang stärker auf marktgesteuerte Innovation setzen. Für global agierende Unternehmen bedeutet dies ein komplexes Spannungsfeld aus Compliance-Pflichten und Wettbewerbsdruck, das eine präzise rechtliche Strategie erfordert.

Über die reinen Schutzfragen hinaus rücken komplexe Vergütungsmodelle in den Fokus unternehmerischer Praxis. Dies betrifft insbesondere die angemessene Vergütung sowie die daraus resultierenden urheberrechtlichen Nachvergütungsansprüche, die bei unerwartet hohen Nutzungserfolgen nachträgliche Forderungen auslösen können. Parallel dazu erfordert die Lizenzierung digitaler Inhalte und die individuelle Rechteklärung bei komplexen Bearbeitungen, wie der Synchronisation von Musik in Werbekampagnen, eine präzise vertragliche Gestaltung, um kostspielige Unterlassungsansprüche zu vermeiden.

Bei massenhaften Online-Nutzungen stellen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDAG) und die damit verbundenen Haftungsprivilegien sowie Lizenzpflichten Unternehmen vor große operative Herausforderungen. In diesem Spannungsfeld gewinnt die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften (wie GEMA, VG Wort oder Bild-Kunst) massiv an Bedeutung. Die nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) aufgestellten Tarife für den Online-Bereich sowie die derzeit entstehenden Vergütungsmodelle für das Training und die Nutzung von KI-Systemen entwickeln sich zu einem entscheidenden wirtschaftlichen Faktor. Wir unterstützen Sie dabei, diese Tarifstrukturen zu analysieren, Lizenzketten lückenlos zu schließen und Ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber Verwertungsgesellschaften effektiv zu vertreten.

Die Digitalisierung erfordert einen kontinuierlichen Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Plattformbetreibern. Der europäische Gesetzgeber hat diesen Reformbedarf mit der DSM-RL und der Richtlinie (EU) 2019/789 betreffend Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erkannt und die Weichen für den digitalen Binnenmarkt neu gestellt. In Deutschland wurden diese Vorgaben bereits 2021 durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes umgesetzt:

Diese umfassende Reform brachte tiefgreifende Neuerungen im Urhebergesetz (UrhG) und im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) mit sich. Zu den Eckpunkten gehören die Einführung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts, die Modernisierung des Urhebervertragsrechts zugunsten der Kreativen sowie die Neuregelung der Verlegerbeteiligung. Zudem wurden gesetzliche Nutzungserlaubnisse für Text und Data Mining geschaffen – eine essenzielle Grundlage für maschinelles Lernen und KI. Während das UrhG nun auch Nutzungen zu Zwecken von Karikatur, Parodie und Pastiche explizit privilegiert, regelt es parallel die Online-Verbreitung von Programmen via Livestream und Mediatheken neu.

Die KI-VO hat hingegen drängende und streitige urheberrechtliche Fragen weitestgehend ausgespart und lediglich für den Umgang mit Trainingsdaten in KI-Modellen bestimmte Transparenz und Dokumentationspflichten festgelegt.

Die EU-Kommission hat die erneute Bewertung der Regelungen der DSM-RL z. B. zur Plattformhaftung oder der fairen Vergütung von Urhebern bei generativer KI und etwaige Anpassungen angekündigt. Auch auf nationaler Ebene läuft eine erneute Anpassung des VGG, wonach auch Vergütungsregelungen für generative KI etabliert werden sollen.

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDAG) ordnet die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen grundlegend: Diensteanbieter nehmen nunmehr eine urheberrechtlich relevante Handlung der öffentlichen Wiedergabe vor. Damit haften sie grundsätzlich als Täter für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte – eine signifikante Abkehr von den bisherigen Haftungsprivilegien der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce-RL). Dieser weitreichenden Haftung können Anbieter nur entgehen, indem sie qualifizierten Sorgfaltspflichten nachkommen. Diese umfassen einerseits die Obliegenheit zum Erwerb umfassender Lizenzen und andererseits die Implementierung präziser Blockierverfahren (Filtertechnologien) für nicht lizenzierte Werke.

Was wir für Sie tun

Wir unterstützen Sie bei der optimalen Monetarisierung Ihres digitalen Contents und beraten Sie ganzheitlich bei Produktion, Einkauf und Vertrieb. Unser Spektrum umfasst den Schutz sowie die Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten über alle Mediengattungen hinweg – von Musik, Film und Software/Games bis hin zu Presseerzeugnissen, E-Books und Werken der angewandten Kunst. Unsere Expertise reicht dabei von der komplexen Distribution von Fernsehprogrammen und der Datenbanknutzung bis hin zur rechtssicheren Gestaltung der elektronischen Leihe (e-Lending). Wir erstellen und verhandeln maßgeschneiderte Lizenzverträge, fertigen fundierte Rechtsgutachten an und vertreten die Interessen von Urhebern, Verwertern und Inhabern verwandter Schutzrechte sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Eilverfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Beratung an der Schnittstelle zu KI. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung und Implementierung generativer KI-Systeme und lösen kritische Fragen zur rechtmäßigen Nutzung von Trainingsdaten sowie zur Schutzfähigkeit von KI-Output. Über die reine Risikoanalyse hinaus unterstützen wir Sie bei der Etablierung notwendiger Unternehmensstrukturen, passen Ihre Vertragswerke an und führen spezifische Inhouse-Schulungen zum rechtssicheren Einsatz generativer KI durch.

In der Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Wir überprüfen Tarife auf ihre Angemessenheit, führen Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und begleiten anschließende Klageverfahren. Dabei gewinnt die Etablierung fairer Tarifmodelle für KI-Anwendungen zunehmend an Bedeutung für unsere Mandanten.

Als Ihre Schnittstelle zur Politik informieren wir Sie frühzeitig über relevante europäische und nationale Gesetzgebungsverfahren. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen in Berlin und Brüssel strategisch zu platzieren und den regulatorischen Rahmen der Zukunft mitzugestalten.

Für wen wir arbeiten

Unser Mandantenstamm spiegelt die Bandbreite der modernen Content- und Technologie-Industrie wider: Wir beraten klassische Medienunternehmen – von Rundfunkveranstaltern und Filmproduktionen bis hin zu Rechtehändlern – ebenso wie Infrastruktur- und Plattformbetreiber, Online-Dienstleister, Kabelnetzbetreiber oder Inhalte-Aggregatoren. Auch Werbevermarkter, Unternehmen der Geräteindustrie sowie Urheber und Künstler vertrauen auf unsere Expertise bei der Sicherung und Verwertung ihrer Rechte. Auch große und mittelständische Unternehmen, die zwar nicht aus dem klassischen Medienbereich stammen, jedoch aufgrund ihrer digitalen Angebote und Vermarktungsaktivitäten, wie z. B. virales Marketing, Social Media, Sponsoring und große Kampagnen, urheberrechtlichen Beratungsbedarf haben, verlassen sich auf unsere Expertise.

Unsere Schwerpunkte

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Urhebervertragsrecht
  • Urheberpersönlichkeitsrecht
  • Lizenzvertragsrecht
  • Leistungsschutzrecht
  • Digital Rights Management
  • Datenbankrecht
  • Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
  • Schiedsstellenverfahren
  • Filmrecht
  • Musikrecht
  • Verlagsrecht (VerlG)
  • Europäisches Urheberrecht
  • Provider-Haftung