Teil VII: Recht auf Übermittlung der personenbezogenen Daten ohne Behinderung

Das Recht auf Datenübertragbarkeit sieht nicht nur vor, dass eine betroffene Person personenbezogener Daten, die sie einem (ersten) Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen erhält und die betroffene Person die direkte Übermittlung dieser Daten an eine anderen (zweiten) Verantwortlichen erwirken kann.

Teil V: Format der Datenübertragung

Betroffene haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die Gegenstand des Rechts auf Datenübertragbarkeit sind, das Recht, dass ihnen diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übermittelt werden.

Teil I: Einordnung des neuen Rechts auf Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragung stellt ein rechtliches Novum dar. Es umfasst sowohl das Recht auf Bereitstellung der eigenen personenbezogenen Daten, das Recht auf Erwirkung der direkten Übermittlung der Daten als auch das Recht auf Erhalt der Daten ohne Behinderung.

Teil V: Fazit und Ausblick

Trotz der bislang beeindruckenden Entwicklung des eSports werden seine Attraktivität und Zukunft von einer weiteren Professionalisierung und der Wahrnehmung durch eine breitere Öffentlichkeit abhängig sein.

3. Rechtsfragen der Vermarktung von eSport

Hinsichtlich der medialen Auswertung von Veranstaltungen kommt den Wettkampfveranstaltern eine zentrale Stellung zu. Neben dem Verkauf von Eintrittskarten sowie Sponsoring und Werbung….