Das Recht auf Datenübertragbarkeit sieht nicht nur vor, dass eine betroffene Person personenbezogener Daten, die sie einem (ersten) Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen erhält und die betroffene Person die direkte Übermittlung dieser Daten an eine anderen (zweiten) Verantwortlichen erwirken kann.