Medien- und Werberecht

In einer Welt, in der technische Ländergrenzen an Bedeutung verlieren und die Trennung zwischen klassischem Rundfunk, Online-Diensten und elektronischen Publikationen zunehmend verschwimmt, bildet das Medienrecht das essenzielle Fundament für wirtschaftlichen Erfolg. Medien dienen heute nicht mehr nur der bloßen Information, sondern sind hochkomplexe Vermarktungskanäle, die einem dichten Geflecht aus regulatorischen Vorgaben unterliegen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen – von der Gewährleistung der Meinungsvielfalt und dem Jugendschutz bis hin zur Gestaltung von Werbung – rechtssicher in Ihr Geschäftsmodell zu integrieren.

Zulassung und Regulierung von Bewegtbild & Plattformen – Der Medienstaatsvertrag

Der Medienstaatsvertrag (MStV) bildet den modernen Rahmen für diese konvergente Medienwelt. Private Veranstalter von linearen Streaming-Angeboten benötigen heute ebenso eine medienrechtliche Zulassung wie klassische Hörfunksender, sofern ihre Dienste journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Parallel dazu nehmen Anbieter von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären eine neue Schlüsselrolle ein: Sie unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Landesmedienanstalten, um die Diskriminierungsfreiheit und Auffindbarkeit von Inhalten zu sichern. Diese Regulierung trifft längst auch neue Akteure wie Entwickler von Apps, Sprachassistenten oder Smart-TVs, die ihre Produkte proaktiv an die Transparenzpflichten des MStV anpassen müssen. Der MStV setzt zudem strikte Leitplanken für Sponsoring, Produktplatzierungen und den Jugendmedienschutz.

Bedingt durch die EU-Vorgaben des Digital Services Acts (EU) 2022/2065 (DSA) als auch des EU Digital Markets Acts (EU) 2022/1925 (DMA) soll der derzeit geltende MStV in einen Digitalen Medienstaatsvertrag (DMStV) überführt und angepasst werden. Die Reformbestrebungen zielen auch auf die Einführung von Regelungen für KI-generierten Content, wie beispielsweise die Einführung von Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und Transparenzpflichten ab.

Soziale Netzwerke sind für das Reputationsmanagement und die Personalgewinnung für viele Unternehmen unverzichtbar geworden. Doch der Einsatz von Influencern und viralen Kampagnen unterliegt engen rechtlichen Parametern. Neben dem MStV oder dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag definieren das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der DSA klare Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Werbekennzeichnung oder zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Kanäle gewinnbringend zu nutzen, ohne rechtliche Sanktionen zu riskieren.

Elektronische Kommunikationsnetze sind das Rückgrat digitaler Geschäftsmodelle, deren Regulierung durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) fundamental reformiert wurde. Mit der Ablösung des Telemediengesetzes (TMG) im Mai 2024 durch das DDG und die flankierenden Regelungen des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) zum Schutz der Privatsphäre wurden die Weichen für digitale Dienste neu gestellt. Dies umfasst nicht nur modernisierte Impressumspflichten, sondern auch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren, was den Wettbewerb im Bereich der Breitbandnetze und TV-Versorgung grundlegend verändert hat.

Unsere Beratung adressiert auch die die kritische Frage der Haftung von Plattformbetreibern und Providern. Während das ursprüngliche Haftungsprivileg der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce-RL) durch den DSA fortgeschrieben wurde, haben sich die Sorgfaltspflichten massiv verschärft. Hosting-Dienste müssen heute im Rahmen von „Notice-and-Action“-Verfahren unverzüglich auf Rechtsverletzungen reagieren, um eine eigene Haftung zu vermeiden. Besonders im Urheberrecht greifen zudem die spezifischen Vorgaben des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDAG), die von Plattformen proaktive Lizenzbemühungen und automatisierte Blockierverfahren fordern. Wir sichern Sie in diesem komplexen Spannungsfeld zwischen Täter- und Störerhaftung ab und vertreten Ihre Interessen sowohl präventiv als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Was wir für Sie tun

Wir unterstützen Sie umfassend in allen medienrechtlichen Belangen. Unsere Beratung basiert auf langjähriger Expertise im Medienwirtschaftsrecht sowie einer tiefgreifenden Kenntnis der ökonomischen Zusammenhänge der Branche. Wir begleiten Sie sicher durch die Anforderungen des Medienstaatsvertrags (MStV) und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Landesmedienanstalten. Unser Leistungsspektrum reicht von der Prüfung der Zulassungspflicht über den Erwerb von Rundfunklizenzen bis hin zur Einordnung von FAST-Channels oder Telemedien.

Ein besonderer Fokus liegt auf der regulatorischen Begleitung moderner Plattformstrategien. Wir beraten Sie zu Fragen des diskriminierungsfreien Zugangs zu Medienplattformen, zur Auffindbarkeit von Angeboten auf Benutzeroberflächen und die Beurteilung von Public-Value-Angeboten, sowie zu den Grenzen kommerzieller Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Medienanbieter. In einem dynamischen Marktumfeld sichern wir die Umsetzung moderner Werbeformen wie Influencer-Marketing, Targeted Advertising und Addressable TV ab. Vor allem digitale Vermarktungsstrategien erfordern oft eine klare Positionierung gegenüber der Medienaufsicht, den Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen, die wir für Sie übernehmen.

Als Experten für Haftungs- und Infrastrukturfragen beraten wir seit vielen Jahren Access- und Host-Provider, Plattformbetreiber sowie Rechteinhaber. Wir navigieren Sie durch die Haftungsregime des DSA und des UrhDAG und nehmen zu Gesetzesneuerungen regelmäßig gutachterlich oder in Form von strategischen Positionspapieren Stellung. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen für einen rechtssicheren Auftritt im Internet und in sozialen Medien zu rüsten, indem wir Form und Inhalt Ihres medialen Auftritts präventiv prüfen.

Sollte es zu Konflikten kommen, setzen wir Ihre Rechte gegenüber Medienaufsicht und Wettbewerbern konsequent durch – sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren und Eilverfahren. Ebenso engagiert wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter ab, um Ihren wirtschaftlichen Handlungsspielraum langfristig zu sichern.

Für wen wir arbeiten

Unsere Mandanten sind klassische Medienunternehmen, Unternehmen im Filmlizenzgeschäft, Rundfunk- und Telemedien-Diensteanbieter, namhafte Werbevermarkter sowie Unternehmen der ITK-Branche (Softwarehersteller, Telekommunikationsunternehmen, Kabelnetzbetreiber, international agierende Plattformbetreiber). Daneben beraten wir auch große und mittelständische Unternehmen, die nicht aus dem klassischen Medien- oder ITK-Bereich stammen, jedoch aufgrund ihrer Vermarktungsaktivitäten (z. B. Influencer Marketing, Social Media, Sponsoring und große Werbekampagnen) medien- und werberechtlichen Beratungsbedarf haben, insbesondere zu Fragen des Werberechts und zu Advertising-Modellen.

Unsere Schwerpunkte

  • Medienstaatsvertrag (MStV)
  • Digitale-Dienste-gesetz (DDG)
  • Rundfunk- bzw. Mediengesetze der Länder
  • Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
  • Jugendschutzrecht (JMStV)
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
  • Telekommunikationsrecht (TKG)
  • EU-Kodex für die elektr. Kommunikation (EECC)
  • Jugendschutzrecht (JMStV)
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
  • TDDDG
  • Wettbewerbsrecht
  • Europa- und Verfassungsrecht
  • Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)