Ihre Interessen.
Unsere Expertise.
Die Digitalisierung stellt Unternehmen und Organisationen vor komplexe technologische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen. Als Ihr strategischer Partner entwickeln wir passgenaue, belastbare Lösungen für Ihre konkreten unternehmerischen Anforderungen und Geschäftsideen. Wir stärken Ihre Position gegenüber Vertragspartnern, Wettbewerbern und Anspruchstellern – zielgerichtet und durchsetzungsstark.
Unsere Leistungen umfassen zudem fundierte Rechtsgutachten, die Ihnen klare Entscheidungsgrundlagen liefern und Ihre Rechtssicherheit in komplexen und neuartigen Fragestellungen nachhaltig erhöhen. Mit unserer wissenschaftlichen Tätigkeit sind wir Teil der kontinuierlichen Weiterentwicklung der maßgeblichen Rechtsgebiete: Unsere Rechtsanwälte veröffentlichen regelmäßig in führenden juristischen Fachzeitschriften oder sind als Herausgeber sowie Mitautoren an renommierten Standardwerken im Medien- und Sportrecht sowie im Recht des Geistigen Eigentums beteiligt. Durch unsere Mitwirkung als Sachverständige in öffentlichen Anhörungen – unter anderem im Deutschen Bundestag – sowie durch unsere Lehrtätigkeit im Medien- und Sportrecht sind wir eng in den rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurs eingebunden und stets am Puls der aktuellen Entwicklungen.
So verbinden wir exzellente fachliche Spezialisierung mit strategischen Überlegungen – und richten unser Handeln konsequent an einem Ziel aus: Ihrem Erfolg.
Im Mittelpunkt stehen hier vor allem Verwertungsrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche oder Urheberpersönlichkeitsrechte. Persönlich geistige Schöpfungen sollen vor ungerechtfertigter Nutzung geschützt werden. Der Umfang urheberrechtlicher Fragestellungen ist komplex.
Die Presse hat als „vierte Gewalt“ zahlreiche Privilegien aber auch besondere Pflichten. Rechtliche Fragestellungen im Presse- und Äußerungsrecht spielen sich meist im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen auf der anderen Seite ab.
Um immaterielle Güter zu schützen, existieren verschiedene Vorschriften und Gesetze, die im „gewerblichen Rechtsschutz“ zusammengefasst sind. Vornehmliches Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und die Gewährleistung von Markenrechten.
Der größte Teil des nationalen Rechts wird durch den europäischen Gesetzgeber vorgegeben. Das gilt vor allem bei der Regulierung elektronischer Kommunikation, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts, des Datenschutzrechts, der Haftung von Providern oder Plattformbetreibern oder im europäischen Kartell- und Beihilfenrecht. Das hat erhebliche Auswirkungen für den (grenzüberschreitenden) Wettbewerb von Unternehmen innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Die zunehmende Komplexität von Wirtschaftsbeziehungen führt auch zu mehr streitigen Auseinandersetzung zwischen den Akteuren. Häufig ist schnelles und effektives Handeln entscheidend, um Wettbewerbsvorteile zu erhalten, sich strategische Vorteile zu sichern oder Schaden vom Unternehmen abzuwenden.