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Status Quo

Am heutigen Tag hat die EU-Kommission den erwarteten Vorschlag für einen Rechtsakt über Daten, den sog. Data Act veröffentlicht. Er soll der Privatwirtschaft als auch dem öffentlichen Sektor einen breiteren Zugang zu Daten ermöglichen und Anreize für eine gemeinsame Datennutzung schaffen.
In unserem aktuellen STATUS QUO haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu Art und Umfang der neuen Verpflichtung aus § 32d Abs. 1 UrhG zusammengestellt.
Ein neues IoT-Geschäftsmodell ist der Einzelverkauf bestimmter Funktionen, wie man ihn bei Software, insbesondere bei Games und Apps schon kennt. So wird beispielsweise der Fahrassistent, die Sitzheizung oder Klimaanlage ¬– wie beim In-App-Kauf auch – erst nach Gefahrübergang durch den Endverbraucher freigeschaltet. Dem Hersteller eröffnen sich damit neue wirtschaftliche Möglichkeiten – wenn es gelingt, solche Geschäftsmodelle rechtlich abzusichern.
Am 1. August 2021 ist das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft getreten und damit Art. 17 DSM-RL in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen der deutschen Umsetzung wurde ein neues Stammgesetz mit einem Regelungsgefüge verabschiedet, dass die unionsrechtlichen Vorgaben mit inhaltlichen und prozeduralen Elementen weiter konkretisiert.
Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten, der die Vorgaben der 2018 novellierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzen und einen zeitgemäßen Regulierungsrahmen in einer sich dynamisch entwickelnden Medienlandschaft schaffen soll.
Darmstadt 15 von über 40 Antragstellern eine Sportwett-Konzession erteilt, die auf dieser Grundlage bundesweit im Internet und in Wettbüros Sportwetten anbieten dürfen. Bis dahin wurde ihr Angebot lediglich geduldet.