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Neues aus dem Recht

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht („Mogelpackung“), wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Fehlzitat vorliegen kann, sobald in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert wird, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht. Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein.
Der BGH hat entschieden, dass der Datenschutzbeauftragte nach Art. 13 DSGVO bei Verlangung einer DSGVO-Auskunft nicht namentlich benannt werden muss. Vielmehr reiche es aus, wenn dem Betroffenen ausreichende Informationen gegeben werden, um den Beauftragten zu erreichen.
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.
Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts (BKartA) bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne von § 19a GWB hat. Damit hat der BGH erstmals in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.
Ein Bankier hatte sich gegen die wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern gewendet. Das BVerfG hat nun die gegen die abgewiesene Klage erhobene Verfassungsbeschwerde des Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen.