Der EuGH hat nun entschieden, dass bei Online-Bestellungen der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion eindeutig darauf hinweisen muss, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er diese anklickt. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsverpflichtung noch vom Eintritt einer weiteren Bedingung abhängt.