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Neues aus dem Recht

Der Bundesgerichtshof hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a GWB hat, und die hiergegen gerichtete Beschwerde von Apple zurückgewiesen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Weigerung eines Unternehmens mit marktbeherrschender Stellung, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens sicherzustellen, missbräuchlich sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sandalenmodelle von Birkenstock keine Werke der angewandten Kunst im Sinne des UrhG darstellen. Es bestehe daher kein urheberrechtlicher Schutz.
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass eine negative Bewertung auf dem Arbeitgeber-Bewertungs-Portal kununu nicht gelöscht werden muss, wenn ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis ausreichend dargelegt wird. Dazu könnten auch anonymisierte Dokumente genügen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte "EncroChat"-Daten zur Strafverfolgung von Cannabis-Handel trotz der diesbezüglichen Gesetzesänderung weiterhin verwertbar sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung von in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlichten Telefonnummern zu Marketingzwecken grundsätzlich nicht unter die Wahrung berechtigter Interessen falle. Es bedürfe vielmehr einer zumindest mutmaßlichen Einwilligung der betroffenen Person.