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Neues aus dem Recht

Grund dafür sind Zweifel, ob die Betreiber der App die grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einhalten. Problematisch seien insbesondere das automatische Auslesen von Adressbüchern der Nutzer und Mitschnitte von Nutzer-Gesprächen sein.
Der 1. Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Pressefreiheit einer Verlegerin eines Magazins verletzt wird, wenn sie zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet wird, obwohl es sich bei der veröffentlichten Aussage um ein Werturteil und nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch richtete. Gegenstand waren Regelungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets die Möglichkeit der Barzahlung aus Gründen des öffetnlichen Interesses beschränken kann. Insbesondere können mit der Barzahlung verbundene unagemessene Kosten für die Verwaltung ein solches Interesse begründen.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Nutzung des Bildnisses und des Namens eines prominenten Schauspielers zur Bebilderung des "Urlaubslottos" einer Sonntagszeitung einen rechtswidrigen Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2021 - I ZR 120/19 entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als "Clickbait" ("Klickköder") für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift und das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten verpflichtet.