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Neues aus dem Recht

Der Rat der EU hat nach vier Jahren Arbeit an der ePrivacy-Verordnung nun einen neuen Entwurf beschlossen, der der datenverarbeitenden Wirtschaft Zugeständnisse macht. Insbesondere sollen „Cookie-Walls“ und Vorratsdatenspeicherung nach der neuen Fassung grundsätzlich zulässig sein.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) soll die Regelungen für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien zusammenführen und an unionsrechtliche Vorgaben anpassen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Amtsgericht Münster nicht berechtigt war und ist, Details aus einer bei ihm eingegangenen Anklage gegen einen ehemaligen Profifußballspieler per Pressemitteilung öffentlich bekannt zu machen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M hat die Klage eines Mitglieds aus der "Pick-Up-Artist-Szene" gegen eine identifzierende Berichterstattung zurückgewiesen. Ausschlaggebend war, dass die Öffentlichkeit ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der „Pick-Up-Artist-Szene“ hat.
Nach langer Diskussion um das Thema „Uploadfilter“ hat das Bundeskabinett nun den Entwurf für eine umfangreiche Reform des Urheberrechts verabschiedet. Zentraler Aspekt der Reform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen.
In seinem Urteil warf der Europäische Gerichtshof die Fragen auf, ob das Verbot regionaler Werbung tatsächlich erforderlich und ob die Ungleichbehandlung von Fernsehveranstaltern und Anbietern von Werbedienstleistungen im Internet gerechtfertigt sei.