Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung vorgelegt, mit dem eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden soll. Mit den neuen Regelungen zur Marktüberwachung soll ein Dachgesetz für Produkte in diesem Bereich geschaffen werden.