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Neues aus dem Recht

In seiner vorläufigen kartellrechtlichen Einschätzung zur sog. „50+1“-Regel der DFL hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass die „50+1“-Regel im Grundsatz aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich zulässig sein kann. Bedenken äußerte das Bundeskartellamt jedoch bezüglich der Möglichkeit einer sog. Förderausnahme.
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Begriff "Shitstorm" nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers als Sturm der Entrüstung zu verstehen sei. Einzelne kritische Stimmen könnten daher nicht als "riesiger Shitstorm" zusammengefasst werden.
Die Urheberrechtsnovelle stellt die größte Reform im Urheberrecht in den letzten 20 Jahren dar. Sie dient der Umsetzung von zwei europäischen Richtlinien und schafft ein neues Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen regelt.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass "enge" Bestpreisklauseln in Vermittlungsverträgen von Hotelbuchungsportalen mit dem Kartellrecht unvereinbar sind.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger kein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die Auserwählten" zusteht. Der Kläger ist im Film als Vorbild für die zentrale Filmfigur erkennbar, er kann sich allein deshalb jedoch nicht auf sein Recht am eigenen Bild berufen, entschied der Senat.
Der Bundesrat hat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag zwei Wochen zuvor verabschiedet hatte. Mit der TKG-Novelle wird die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt.