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Neues aus dem Recht

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Hanseatische Oberlandesgericht ohne vorherige Anhörung der Betroffenen, diese in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin Renate Künast stattgegeben und entschieden, dass das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite ihres Persönlichkeitsrechts verkannt hat. Der Entscheidung des Kammergerichts habe es an der erforderlichen umfassenden Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gemangelt.
Das EP hat in erster Lesung eine gemeinsame Position zum sog. Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Diese weicht in vielen Punkten vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission ab.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass eine zivilrechtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletze.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Ersatz des durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen über das Internet im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstandenen Schadens vor den Gerichten dieses Mitgliedstaates eingeklagt werden kann.
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererbbar und deshalb mit dem Tod des vormaligen Klägers (Helmut Kohl) untergegangen sei.