Journal

Neues aus dem Recht

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Richters als "Menschlicher Abschaum" eine strafbare Formalbeleidigung darstelle, bei der die Meinungsfreiheit ohne weitere Gewichtung und Einzelfallabwägung hinter den Ehrenschutz zurücktrete.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Internetwerbung mit der Aussage "Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App." verstoße gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG. 
Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträgen von Meta und Google zur Unanwendbarkeit des novellierten NetzDG insofern stattgegeben als es festgestellt hat, dass zentrale Vorschriften des NetzDG gegen Unionsrecht verstoßen und daher unanwendbar sind.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, inwiefern für eine sog. Tribute-Show, in der die Lieder einer weltberühmten Sängerin nachgesungen werden, mit dem Namen der Sängerin und der Abbildung einer in der Show auftretenden Doppelgängerin geworben werden darf. 
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein als "Düsseldorf Siegel" bezeichnetes Radschläger-Motiv weiterhin auf einer Website veröffentlicht werden darf, da erhebliche Unterschiede gegenüber dem Originalmotiv "Düsseldorfer Radschläger" vorlägen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass kein Unterlassungsanspruch gegen eine negative Bewertung bei Google Places besteht, bei der ein persönliches Empfinden auf Grundlage einer wahren Tatsachenbehauptung wiedergegeben wird.