Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Vertragsbestimmung, nach der „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, die Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Auslistung von Informationen aus den Suchergebnissen relevante und hinreichende Nachweise voraussetzte, dass die gelisteten Informationen offensichtlich unrichtig sind.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wörtliche Wiedergabe von Tagebuchauszügen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften zulässig sei und ein gegenüber einem Presseverlag ausgesprochenes Verbot aufgehoben.
Nach ihrer Benennung müssen die 19 Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten die besonderen Verpflichtungen, die der DSA ihnen auferlegt, vollständig erfüllen.