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Neues aus dem Recht

Der EuGH hat entschieden, dass Fahrzeughersteller unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern (FIN) bereitstellen müssen. Dies gelte selbst dann, wenn diese dadurch zu personenbezogenen Daten werden, dass sie eine Identifizierung des Fahrzeughalters ermöglichen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Amazon bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren nicht alle Pflichten, die der Digital Services Act (DSA) für „sehr große Online-Plattformen“ vorsieht, einzuhalten habe.
In seinem Urteil bestätigte das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union durch das Geoblocking von Produktschlüsseln für die Plattform Steam. Es handele sich dabei um eine unzulässige Beschränkung des grenzüberschreitenden Absatzes bestimmter mit dieser Plattform kompatibler Games.
Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH Fragen zur Auslegung der DSGVO hinsichtlich des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs angesichts einer unrechtmäßigen Weiterleitung personenbezogener Daten und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgelegt.
Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Übernahme einer Rhythmussequenz im Wege des sog. Sampling eine zulässige Nutzung zum Zwecke des Pastiches ist.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Leitentscheidung zum sog. Scraping auf Facebook entschieden, dass zwar Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorlägen. Dennoch fehle es an der für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Darlegung eines immateriellen Schadens.