Journal

Neues aus dem Recht

Ab heute, dem 17. Februar 2024 gilt das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act) in der ganzen EU. Damit müssen Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen.
Der Antrag von ByteDance auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission wird zurückgewiesen.
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 30. Januar 2024 entschieden, dass ein Online-Shop vor Vertragsschluss keine Vorkasse verlangen darf. Andernfalls läge ein Wettbewerbsverstoß vor.
Die Vorlage durch den Bundesgerichtshof betrifft unter anderem die Frage, ob bei der urheberrechtlichen Prüfung der Originalität (auch) auf die subjektive Sicht des Schöpfers beim Schöpfungsprozess abzustellen ist oder ob es auf einen objektiven Maßstab ankommt.
Der BGH legt dem EuGH nun die Werbeaussage eines Online-Shops „bequemer Kauf auf Rechnung“ zur Prüfung vor.
Der EuGH hat entschieden, dass die UEFA und FIFA Konkurrenten wie die Super League nicht ohne Weiteres vorab verbieten dürfen. Denn durch ein solches Verbot würden sie ihre marktbeherrschende Stellung im Fußball ausnutzen.