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EU: Der Data Act ist in Kraft getreten

Seit dem 12.09.2025 gilt in der EU das europäische Datengesetz (Data Act). Es soll Nutzerinnen und Nutzern die Kontrolle über die von ihren vernetzten Geräten wie Smartwatches und Autos generierten Daten geben. Gleichzeitig soll kleinen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, diese Daten zur Entwicklung innovativer Kundendienstleistungen zu nutzen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Das Datengesetz stärkt Nutzerinnen und Nutzer, öffnet Märkte und gibt Unternehmen die Daten, die sie brauchen, um innovative Dienstleistungen zu schaffen – von intelligenteren Fahrzeugreparaturen bis hin zu neuen Energieeffizienzlösungen. Wir sind gleichermaßen bestrebt, Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Vorschriften zu unterstützen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Daten in echte Chancen für Menschen und Unternehmen in ganz Europa zu verwandeln.“

Der Data Act (DA) ist ein wesentlicher Baustein der europäischen Datenstrategie und fügt sich im Regulierungsgeflecht neben dem Data Governance Act sowie dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act ein. Dabei ist es das Hauptaugenmerk des DA das wirtschaftliche Potential von Daten für verschiedene Akteure nutzbar zu machen und die digitale Souveränität des Nutzers von IoT-Produkten zu stärken.

Mehr zum Data Act und dessen Inkrafttreten in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 12.09.2025.